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Wer haftet bei Unfällen auf der Piste?
- Redaktion
Rund elf Millionen deutsche Urlauber lieben den Sport auf der Piste und fahren regelmäßig Ski oder Snowboard. Gerade im Winter erfreut sich der Ski-Urlaub großer Beliebtheit. Leider kann dieser auch im Krankenhaus enden – rund ein Drittel aller Sportunfälle in österreichischen Ski-Regionen sind beim Ski oder Snowboard fahren verursacht worden. Ob Fahrer leichtsinnig oder weitere Personen beteiligt waren, interessiert die Krankenhäuser zwar nicht, in vielen Fällen aber die Versicherungen. Wer in welchen Fällen haftbar gemacht werden kann, klärt Markus Mingers, Rechtsanwalt und Inhaber der Kanzlei Mingers & Kreuzer.
Ski-Unfall: Wer haftet auf der Piste?
„Prallen zwei Ski- oder Snowboard-Fahrer zusammen, so haftet derjenige von beiden, der den Unfall durch seine Fahrlässigkeit verursacht hat“, so Mingers. „Sämtliche Sachschäden an Kleidung und Material sind dann durch ihn zu ersetzen. Entstehen dem Geschädigten körperliche Schäden, so muss der Ver-ursacher auch für Behandlungskosten, Verdienstausfall und eventuell sogar Schmerzensgeld aufkommen.“ Aus diesen Gründen ist für Wintersportler eine private Haftpflichtversicherung besonders ratsam. Geschieht ein Unfall ohne Fremdeinwirkung und verletzt sich ein Fahrer, so kommt die Krankenversicherung wie üblich für die Behandlung auf.Wer hat Schuld am Unfall?
„Die Schuldfrage des Unfalls lässt sich anhand der zehn FIS-Regeln klären, die vom internationalen Skiverband aufgestellt wurden. Vergleichbar sind diese beispielsweise mit der Straßenverkehrsordnung, nur, dass diese sich lediglich auf Skigebiete beziehen“, weiß der Rechtsanwalt. Die zehn Regeln gelten sowohl für Skifahrer, als auch für Snowboarder und sollen einen rücksichtsvollen Umgang miteinander bedingen, um Gefährdungen zu vermeiden. Die zehn Regeln lauten zusammengefasst wie folgt:I) Vorsichtig beim Überholen! Ein gewisser Sicherheitsabstand muss beidseitig eingehalten werden.
II) Auf Verkehrszeichen achten!
III) Rücksicht nehmen!
IV) Die richtige Spur wählen! Wenn man sich von hinten nähert, muss die Spur so ausgewählt werden, dass man voraus fahrende Fahrer nicht gefährdet.
V) Richtig auf die Piste auffahren!
VI) Nur dann anhalten, wenn es notwendig ist!
VII) Mit angemessener Geschwindigkeit fahren!
VIII) Auf- und Abstieg der Bretter nur am Rand der Abfahrt!
IX) Unfallbeteiligte sind dazu verpflichtet, den anderen Beteiligten ihre Personalien mitzuteilen!
X) Im Notfall helfen und Erste Hilfe leisten!