Recht – Ohne Helm kann es teuer werden Christian Riedel

Recht – Ohne Helm kann es teuer werden

  • Jörg Birkel
Es gibt gute Gründe, beim Wintersport einen Helm zu tragen. Einer davon, ist ein juristischer: Obwohl es keine allgemeine Helmpflicht beim Skifahren gibt, trägt man bei einem Unfall eine Mitschuld, wenn man auf den Kopfschutz verzichtet.

Das zumindest hat das Oberlandesgericht (OLG) München entschieden. Im verhandelten Fall ging es um einen Skifahrer, der mit einem Ehepaar zusammenstieß. Der Unfallverursacher trug einen Helm, das Ehepaar nicht. Die Frau erlitt eine Kopfverletzung. Die Haftpflicht des Skifahrers weigerte sich, den ganzen Schaden zu übernehmen.

Das OLG bestätigte die Haltung der Versicherung und gab ihr recht. Weil sie keinen Helm trug, müsse die Frau die Hälfte der eigenen Behandlungskosten selber übernehmen. Dazu ein Rechtsexperte des ADAC: Skifahren sei ein temporeicher Sport mit hohem Risiko. Obwohl es keine allgemeine Helmpflicht gebe, hafte man dennoch.



Wem Kopf und Geldbeutel lieb sind, der sollte also auf der Piste einen Helm anziehen. Und bei der immensen Auswahl an verschiedenen Helmen, geht das heutzutage auch ohne modische Einbußen. Wichtig bei der Auswahl des richtigen Helmes ist neben der Passform auch die geprüfte Sicherheit nach DIN Norm EN 1077.

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